Neue verpflichtende Informationen für grenzüberschreitende Trassenanmeldungen

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15. Februar 2024, 14:19 Uhr
Die DB InfraGO AG führt gemeinsam mit ihren Nachbar-Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) neue verpflichtende Informationen für grenzüberschreitende Trassenanmeldungen ein. Dies geschieht schrittweise über die Grenzbetriebsvereinbarungen (Ril 302).

Für eine gezieltere Steuerung der grenzüberschreitenden Verkehre fehlen der DB InfraGO AG oft wichtige Informationen, insbesondere im kurzfristigen Gelegenheitsverkehr des Schienengüterverkehrs.  

Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr führt die DB InfraGO AG deshalb zusammen mit ihren Nachbar-EIU Mindestanforderungen an Informationen in Trassenanmeldungen für grenzüberschreitende Verkehre ein, sog. Mindestbestellkriterien. Dies geschieht schrittweise im Rahmen von Updates der Grenzbetriebsvereinbarungen. Bis Ende 2023 sind diese bereits für viele wichtige Grenzen eingeführt. Weitere Grenzen folgen in 2024. Dies können Sie der Übersicht zur Einführung der Mindestbestellkriterien im Downloadbereich entnehmen.  

Auch wenn die Mindestbestellkriterien als Anforderungen für Trassenanmeldungen sprachlich und inhaltlich spezifisch in den Grenzbetriebsvereinbarungen eingeführt werden, und sich durch die Abstimmung mit den Nachbar-EIU in der Formulierung leicht unterscheiden können, unterliegen sie der gleichen Logik und lassen sich wie folgt definieren: 

  • Angabe der internationalen Zugnummer 
  • Angabe der Start- und Zielbetriebsstelle im jeweiligen Land (i. d. R. nicht die Grenzbahnhöfe) 
  • Angabe der Partner –Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im anderen Land  
  • Angabe der Grenzstandzeit und Haltegrund/Betriebstechnologie (Plausibilisierung der Grenzstandzeiten nebst Definition von Maximalwerten) 
  • Angabe etwaiger Vor- und Nachleistungen bei beginnenden und endenden Zügen 

Wir bitten Sie, diese Kriterien für alle grenzüberschreitenden Trassenanmeldungen bei der Bestellung im Trassenportal der DB InfraGO AG (TPN) anzugeben, auch wenn die verpflichtende Einführung an einzelnen Grenzen noch in der Zukunft liegt.     

Über den nebenstehenden Link zu den Richtlinien des betrieblich-technischen Regelwerks der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) der DB InfraGO AG finden Sie die Grenzbetriebsvereinbarungen (Ril 302.xxx) für die jeweiligen grenzüberschreitenden Bahnstrecken (Auszug für EVU).  

Bitte geben Sie diese Informationen an die TPN-Trassenbesteller in Ihrem Unternehmen weiter, insbesondere die hier zur Verfügung gestellte Handreichung zur Eingabe der Mindestbestellkriterien in TPN.