Unterjährige Änderung der Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG 2025: Ergänzung bei den Nutzungsbedingungen für temporär überlastete Schienenwege während der Generalsanierungen 2025

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19. Februar 2024, 16:46 Uhr
Mehrere Strecken hat die DB InfraGO AG 2025 für temporär überlastet erklärt. Für diese Streckenabschnitte werden in diesem Zeitraum Vorrangkriterien und Nutzungsvorgaben gelten (Anlage 4.6.2 INB). Für Zugangsberechtigte besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 19.03.2024.

Zu den Nutzungsbedingungen der temporär überlasteten Schienenwege (TÜLS) im Jahr 2025 sind mehrere Ergänzungen erfolgt:  

  1. Ergänzungen/Korrekturen im Zuge der Stellungnahmen der Zugangsberechtigten aus dem Stellungnahmezeitraum (Dezember 2023 – Januar 2024) 
  2. Ergänzung der Beschreibung der Anwendung der Nutzungsbedingungen im Prozessablauf 

Die Regelungen treten zum 09.03.2024 gemäß §19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft. 

Unter dem nebenstehenden Link sind die Nutzungsvorgaben und deren Anwendung in den hinterlegten Dokumenten „Nutzungsbedingungen TÜLS HLK Hamburg-Berlin“ und „Nutzungsbedingungen TÜLS HLK Oberhausen-Emmerich“ einsehbar: 

Alle Zugangsberechtigten haben bis zum 19.03.2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bitte richten Sie diese ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: 

stellungnahmen.zu.nutzungsbedingungen@deutschebahn.com