Veröffentlichung reservierter Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2025 (gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB)

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29. Februar 2024, 14:16 Uhr
Die DB InfraGO AG veröffentlicht nach Abschluss der Marktkonsultation am Donnerstag, den 29.02.2024, gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2025.

§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Nutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben. 

Nach Abschluss der Marktkonsultation haben sich keine Änderungen an den geplanten Kapazitäten ergeben. Am Donnerstag, den 29.02.2024, veröffentlicht die DB InfraGO AG die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs im Netzfahrplan 2025, damit Kund:innen diese bei ihren anstehenden Anmeldungen für die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2025 berücksichtigen können.  

 Weitere Details sind auf dem weiterführenden Link auf der rechten Seite abrufbar.