Standardisierte schriftliche Aufforderung zur Gleisräumung

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29. Februar 2024, 14:17 Uhr
Die Aufforderung zur Gleisräumung erfolgt ab dem 01.03.2024 schriftlich durch eine standardisierte E-Mail.

Die DB InfraGO AG strebt eine hohe Verfügbarkeit der Betriebsführungsgleise an, um in der Betriebsführung flexibel auf kapazitätsreduzierende Einflüsse reagieren zu können. Die Betriebszentralen und die Netzleitzentrale erfassen Abstellungen auf Betriebsführungsgleisen und unterstützen die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beim Wiederanfahren. Gleichzeitig setzen die Betriebsleitstellen der DB InfraGO AG eine Frist, bis zu der das Gleis geräumt werden muss, sollte die Nutzung nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entsprechen. Ab dem 01.03.2024 wird dies durch eine standardisierte E-Mail mit der Aufforderung zur Gleisräumung umgesetzt. In dieser sind neben der Frist auch die Zugnummer (sofern bekannt) sowie der Abstellort aufgeführt. Sollte das betroffene EVU der Aufforderung nicht nachkommen, so ist die DB InfraGO AG berechtigt, die Räumung kostenpflichtig durchführen zu lassen (NBN/INB Ziffer 6.3.3.3.1).