Artikel: SGV: Beantragung von Einzelgrenzlastberechnungen für das Fahrplanjahr 2025
Die DB InfraGO AG erwartet auch in diesem Jahr zahlreiche Anträge für Einzelgrenzlastberechnungen (EGB) für den kommenden Netzfahrplan. Um unseren Kund:innen, die Trassen mit Einzelgrenzlastberechnung für den Netzfahrplan 2025 anmelden, zeitnah das Ergebnis der EGB übergeben zu können, bitten wir Sie bis zum 03.05.2024 neben den Einzelgrenzlastberechnungen für 2024 ausschließlich Anträge für den Netzfahrplan 2025 zu stellen und Einzelgrenzlastberechnungen für den Gelegenheitsverkehr 2025 ab dem 06.05.2024 zu beantragen.
Die DB InfraGO AG bittet ihre Kund:innen das #Einfachbahn-Tool GretA oder den Trassenfinder zu nutzen, um die Regelgrenzlast vor einem Antrag auf Einzelgrenzlastberechnung abzufragen. Hiermit ist es möglich ein sofortiges Ergebnis zur fahrbaren Last für verschiedene Fahrzeuge zu erhalten. Zu GretA oder dem Trassenfinder gelangen Kund:innen über nebenstehende Links.
Die DB InfraGO AG bittet zu beachten, dass für die Trassenanmeldung unabhängig von der angemeldeten Länge der Wert der Regelgrenzlast bei 700 m Wagenzuglänge maßgebend ist.
Weitere Informationen zum Thema Grenzlasten und Einzelgrenzlastberechnungen erhalten Sie über nebenstehenden Link.