Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der NBN 2024 und INB 2025
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 07.03.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- Änderungen bei der Anwendung Click&Ride (Ziffern 4.2 und 4.2.2.4 f) sowie Anlage 4.2.2 der NBN 2024 und INB 2025):
In der Anwendung Click&Ride bestehen Funktionalitäten, durch die das Instrument „Click&Ride“ noch im weiteren Umfang durch die Zugangsberechtigte (ZB) genutzt werden kann. Die ursprünglich vorhandenen Einschränkungen werden teilweise aufgehoben. Durch den größeren Anwendungsbereich des Instruments „Click&Ride“ wird das Netzzugangsrecht der ZB erweitert und verschiedenen Interessen im Eisenbahnmarkt Rechnung getragen. Das Einhalten der Fristvorgaben aus § 19 Abs. 5 ERegG würde im Ergebnis zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Regulierungsziele § 3 Nr. 1, 2, 3 und 5 ERegG führen.
Die Änderungen werden deshalb gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 07.03.2024 vorläufig in Kraft gesetzt.
- Muster Grundsatz-INV (Anlage 3.2.1.1 der INB 2025):
- Klarstellung, dass die Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung (Anlage 1 des Muster Grundsatz-INV) gleichermaßen für Trassen des Netzfahrplanes und/oder des Gelegenheitsverkehres gilt.
- Vereinfachung in der Anwendung, da der Geltungsbereich der Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung eine oder mehrere klar bezeichnete Kundennummern umfasst (bis dato mussten einzelne Trassen als Anlage beigefügt werden). Zusätzlich werden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 07.03.2024 vorläufig in Kraft gesetzt, da die Zeichnung der Grundsatz-INV durch die Zugangsberechtigten Voraussetzung für die Zuweisung von Trassen im Rahmen der anstehenden Netzfahrplanerstellung ist. Das Einhalten der Fristvorgaben aus § 19 Abs. 5 ERegG führt daher im Ergebnis zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Regulierungs-ziels gemäß § 3 Nr. 2 ERegG.
- Ril 402.0202A04 „Trassenanmeldung Geschwindigkeiten nach Schienenlärmschutzgesetz“ (Anlage 3.2.1.2.2 der INB 2025):
Die Vorgaben des Anhangs sind aufgrund der Umsetzung der Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 in den INB 2025 und in der Richtlinie 402.0202 nicht mehr anzuwenden. Um Missverständnisse im Rahmen der Bestellphase zum Netzfahrplan 2025 zu vermeiden, erfolgt die Herausnahme der Richtlinie aus dem netzzugangsrelevanten Regelwerk (Anlage 3.2.1.2.2) bereits vorläufig am 07.03.2024 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG. Das Einhalten der Fristvorgaben aus § 19 Abs. 5 ERegG würde im Ergebnis zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Regulierungsziele gemäß § 3 Nr. 2 und 5 ERegG führen.
- Ril 302.2205Z01 Örtliche Grenzvereinbarung Guben - Gubin; Auszug für EVU
Die Richtlinie wird neu herausgegeben:
- Integration der Regeln der allgemeinen Grenzvereinbarung der PKP PLK in die örtliche Grenzvereinbarung.
- Bei der DB InfraGO AG wie auch bei der PKP PLK S.A. gab es umfangreiche Aktualisierungen im betrieblich-technischen Regelwerk. In dem Zusammenhang wurden weitere für den Grenzbetrieb relevante Betriebsvorschriften und Formulierungen überarbeitet.
Die Änderungen treten zum 09.06.2024 in Kraft.
- Ril 420.0241 „Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen Beteiligung der BZ bei Unregelmäßigkeiten Zugfunk“
Bislang bestehen Ausnahmeregelungen, nach denen Züge ohne funktionsfähigen Zugfunk für Zugfahrten zugelassen werden dürfen (am Zugbeginn). Dies ist gemäß TSI OPE jedoch nicht erlaubt. Mit der Anpassung der Richtlinie wird ein bestehendes Sicherheitsrisiko ausgeräumt.
Die Änderungen treten zum 09.06.2024 in Kraft. Ohne die unterjährige Umsetzung gemäß § 19 Abs. 6 ERegG ist das Regulierungsziel gemäß § 3 ERegG Nr. 5 wesentlich beeinträchtigt.
- Regelwerk zum Digitalen Befehl:
Die Weisung „Betriebserprobung Digitaler Befehl“ soll ab dem 15.01.2025 für Triebfahrzeugführer:innen gelten, die auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm sowie dem Digitalen Knoten Stuttgart fahren. Die Betriebserprobung ist eine Neufassung für das Verfahren der digitalen Befehlsübermittlung. In ihr sind ergänzend zu den Regeln der Richtlinienfamilie 408 Regeln für die Triebfahrzeugführer:innen im Umgang mit der digitalen Befehlsübermittlung beschrieben.
Die Änderungen treten zum 15.01.2025 in Kraft. Ohne die unterjährige Umsetzung gemäß § 19 Abs. 6 sind insb. die Regulierungsziele gemäß § 3 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die aktuell gültigen NBN 2024 bzw. INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 08.04.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: