Informationen zum Vorgehen der DB InfraGO AG im Falle von „Wellenstreiks“ der GDL

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07. März 2024, 15:06 Uhr
Die DB InfraGO AG informiert ihre Kund:innen über das weitere Vorgehen bezüglich möglicher durch die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) angekündigter „Wellenstreiks“. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne Vorankündigung jederzeit und überall erfolgen können.

Um die Auswirkungen auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten, bittet die DB InfraGO AG ihre Kund:innen um die Einhaltung der Regelprozesse, insb. was das Abstellen bestreikter Fahrzeuge angeht.  

Darüber hinaus hat die DB InfraGO AG sich entschieden, dass auch in Falle von „Wellenstreiks“ bis auf weiteres die bereits am 04.03.2024 kommunizierten kommerziellen Regelungen gelten. 

Sofern sich hier Änderungen ergeben sollten, informiert Sie die DB InfraGO AG über die gewohnten Kanäle.  

Im Folgenden noch einmal die am 04.03.2024 kommunizierten Regelungen: 

Bezüglich der Entgeltregelungen bzw. der Abrechnung der Trassen- und Stationskosten, Stornierungsentgelte und weiterer Entgeltkomponenten gilt analog dem Streik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft aus dem Frühjahr 2023 folgender Grundsatz: Ein Streik ist keine höhere Gewalt. Entsprechend gelten die aktuellen Regelungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) und Personenbahnhöfe (INBP). 

Bezüglich der Streiksituation und der daraus resultierenden Regelungen zur Abrechnung sind drei Szenarien absehbar: 

1. Die DB InfraGO AG wird bestreikt: 

  • Die DB InfraGO AG geht aktuell davon aus, dass nur einzelne Mitarbeiter:innen streiken. Entsprechend beabsichtigt sie derzeit nicht, den Betrieb präventiv bundesweit einzustellen. 
  • Bei Einschränkungen ist es unser Ziel, Verkehre umzuleiten. Sollte in Einzelfällen keine Umleitung möglich sein und es dadurch zu Trassenausfällen kommen, werden hierfür analog einer Streckensperrung keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben.  
  • Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen (ENV-SE) werden nicht bepreist bzw. erhalten Gutschriften, wenn sie aufgrund der Bestreikung der DB InfraGO AG nicht genutzt werden können.  
  • Stationshalte, welche aufgrund der Bestreikung der DB InfraGO AG nicht stattfinden können, werden nicht bepreist. 
  • Für sonstige Stornierungen, 20-Stunden-Züge, das Anreizsystem und die Entgeltminderung gilt der Standardprozess. 

2. Ein EVU wird bestreikt: 

  • Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach den Entgeltgrundsätzen, welche in den NBN und INBP hinterlegt sind.  
  • Trassen, die storniert werden, werden mit dem entsprechenden Stornierungsentgelt abgerechnet.  
  • Trassen, die nicht storniert werden, werden mit dem regulären Trassenentgelt abgerechnet. Das Entgelt für Nicht-Stornierung > 20 Stunden nach Abfahrt entfällt. 
  • Stornierungen sind ausschließlich über TPN vorzunehmen (Empfehlung: sukzessive Auslegung via TPN Typ 17 je nach Entwicklung des Streiks).  
  • Stationshalte können nicht storniert werden. Diese werden als selbstverschuldeter Ausfall abgerechnet. 

3. Ein EVU ist im operativen Betriebsablauf unmittelbar von den Auswirkungen des Streiks bei einem anderen EVU betroffen: 

  • Insofern Trassen, Stationen oder Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen (ENV-SE) eines EVU aufgrund einer Behinderung durch ein anderes streikendes EVU operativ nicht nutzbar sind, werden diese durch die DB InfraGO AG nicht abgerechnet. 
  • Bitte Zugfahrten bzw. Abstellungen in Serviceeinrichtungen formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer und mit Hinweis "Streik / anderes EVU versagte Nutzung" an abrechnung.trasse@deutschebahn.com melden, damit Trasse, Storno bzw. Abstellung in der Serviceeinrichtung kostenfrei gestellt werden können. 
  • Geplante, jedoch nicht stattfindende Stationshalte bitte formlos an AbrechnungSP@deutschebahn.com melden, damit diese Stationshalte kostenfrei gestellt werden können. 

Die Abrechnung eines Streiktags erfordert einigen manuellen Aufwand. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Entgelte für Trassen, Stationen, Serviceeinrichtungen oder Stornierungen korrekt in der Faktura des laufenden Monats abzubilden, erfolgt so bald wie möglich in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine Korrektur.  

Bei Fragen wenden Sie sich gerne formlos unter Nennung Ihrer Kundennummer mit Hinweis "Streik“ an