Artikel: Vorläufige Inkraftsetzung der Nutzungsbedingungen für TÜLS der Sperrungen Oberhausen – Emmerich und Hamburg – Berlin
Für die o.g. temporär überlasteten Schienenwege (TÜLS) setzt die DB InfraGO AG die Nutzungsbedingungen vorläufig in Kraft, damit diese im Rahmen der Netzfahrplanerstellung für den Netzfahrplan 2025 Anwendung finden können.
Die DB InfraGO AG hatte die von ihr beabsichtigten Nutzungsbedingungen für die TÜLS im Zuge der Sperrungen Emmerich – Oberhausen und Hamburg – Berlin mit der Möglichkeit zur Stellungnahme veröffentlicht. Zusätzlich hatte die DB InfraGO AG am 16.02.24 weitere Änderungen kommuniziert. Hierzu besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis 19.03.2024.
Damit diese Nutzungsbedingungen zur Anwendung kommen können, werden diese von der DB InfraGO AG zum 08.03.2024 um ca. 18:00 Uhr gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt und Anlage 4.6.2 der INB 2025 entsprechend angepasst.