Artikel: Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen für die Fahrplanjahre 2025 und 2026
Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Nutzungsbedingungen Netz der DB InfraGO AG (NBN 2024) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2025 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in den jeweiligen Fahrplanjahren 2025 bzw. 2026 erforderlich sind.
Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans.
Sollten Sie bei der Einstufung Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, besteht die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Ausgenommen hierfür sind Gleise, die bereits in 2022 in der Marktkonsultation für das Fahrplanjahr 2025 enthalten waren.
Stellungnahmen können, unter Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen, bis zum 04.04.2024 an folgende E-Mail eingereicht werden: