Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen des betrieblich-technischen Regelwerk
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 08.05.2024 unterjährige Änderungen zum betrieblich-technischen Regelwerk auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
- Ril 302.3206Z01 Zusatzvereinbarung zum Infrastrukturverknüpfungsvertrag (IVV) für die Grenzstrecke Johanngeorgenstadt - Potůčky Auszug für EVU
Die Richtlinie wurde vollständig überarbeitet und wird neu herausgegeben, nachdem sie bereits seit 2017 unverändert in Kraft ist. Es wurden die Regelungen der Technischen Unterstützung Zugmeldebetrieb (TU ZMB) eingearbeitet.
Die Änderungen treten zum 01.09.2024 in Kraft.
- Ril 481 „Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen“
Bislang bestehen Ausnahmeregelungen, nach denen Züge ohne funktionsfähigen Zugfunk für Zugfahrten zugelassen werden dürfen (am Zugbeginn). Dies ist gemäß TSI OPE jedoch nicht erlaubt. Mit der Anpassung der Richtlinie wird ein bestehendes Sicherheitsrisiko ausgeräumt.
Die Regelungen wurden bereits in die Richtlinie 420.0241 eingearbeitet und waren vom 07.03.2024 bis 08.04.2024 allen Zugangsberechtigten zur Stellungnahme veröffentlicht worden.
In den Richtlinien 481.0202, 481.0204 und 481.0205 müssen die Regelungen daher angepasst werden, um keine konträren Regelungen im betrieblich-technischen Regelwerk zu haben.
Die Änderungen treten zum 09.06.2024 in Kraft. Ohne die unterjährige Umsetzung gemäß § 19 Abs. 6 ERegG ist das Regulierungsziel Nr. 5 gemäß § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.
Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen inkl. der Regelwerke, sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 10.06.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: