Vorgezogenes Stellungnahmeverfahren der INB 2026 – Richtlinie 483 „Zugbeeinflussungsanlagen bedienen“

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16. Mai 2024, 14:32 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 17.06.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 16.05.2024 Änderungen zum betrieblich-technischen Regelwerk der INB 2026 auf ihrer Internetseite. 

Die Änderungen umfassen:

Richtlinie 483 „Zugbeeinflussungsanlagen bedienen“ (Vorgezogenes Stellungnahmeverfahren)

Dieses Stellungnahmeverfahren zu den INB 2026 wird vorgezogen, um die Zugangsberechtigten zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Änderungen zu informieren. Auf diese Weise wollen wir auch den Zeitraum zur Erarbeitung und Bekanntmachung der nach Maßgabe der neuen Richtlinien 483.0100, 483.0200 und 483.0300 erforderlichen und durch die Zugangsberechtigten in eigener Verantwortung zu erstellenden unternehmensspezifischen Regelwerke verlängern. Es kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt auf Grundlage der hiermit veröffentlichten Richtlinienentwürfe - unter dem Vorbehalt, dass die BNetzA diese im nachfolgenden Unterrichtungsverfahren gemäß §73 Abs.1 Nr. 4 ERegG nicht ablehnt - mit der Erarbeitung der Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinie 483.0101 sowie ggf. der Richtlinien 483.0102, 483.0201, 483.0202 und 483.0301 nach Maßgabe der neuen Richtlinien 483.0100, 483.0200 und 483.0300 begonnen werden.

Mit den INB 2026 werden:

  • die aktualisierte Ausnahmegenehmigung Nr. 02 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0110, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114, 483.0202 und 483.0301 mit Stand vom 23.11.2012 (in Kraft seit 01.12.2012) außer Kraft gesetzt,
  • die Ausnahmegenehmigung Nr. 04 zu den Richtlinien 483.0101, 483.0111, 483.0112, 483.0113, 483.0114 und 483.0301 mit Stand vom 01.09.2016 (in Kraft seit 11.12.2016) außer Kraft gesetzt,
  • die Richtlinie 483.0100 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.010x“ neu ausgegeben,
  • die Richtlinie 483.0101 „PZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ aktualisiert,
  • die Richtlinie 483.0102 „PZB-Fahrzeugeinrichtung im Betriebsprogramm PZB 90 S-Bahn Hamburg bedienen“ neu ausgegeben,
  • die Richtlinie 483.0111 außer Kraft gesetzt,
  • die Richtlinie 483.0112 außer Kraft gesetzt,
  • die Richtlinie 483.0113 außer Kraft gesetzt,
  • die Richtlinie 483.0114 außer Kraft gesetzt,
  • die Richtlinie 483.0200 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinien 483.020x“ neu ausgegeben,
  • die Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Allgemeiner Teil“ aktualisiert,
  • die Richtlinie 483.0201 „LZB-Fahrzeugeinrichtung bedienen; Führerraumanzeigen und Bedienung“ aktualisiert,
  • die Richtlinie 483.0300 „Ausführungsbestimmungen für unternehmensspezifische Vorgaben zur Ergänzung der Richtlinie 483.0301“ neu ausgegeben und
  • die Richtlinie 483.0301 „GNT-Fahrzeugeinrichtung bedienen“ aktualisiert.

Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen inkl. der Regelwerke, sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 17.06.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com