Artikel: Information über unterjährige Änderungen der Nutzungsbedingungen (inkl. Regelwerke) der DB InfraGO AG
Die Änderungen, der nachfolgenden erläuterten Punkten 1.-5., wurden im Zeitraum vom 07.03.2024 bis 08.04.2024 für Zugangsberechtigte im Internet zur Stellungnahme veröffentlicht. Diese wurden per Kundeninformation am 07.03.2024 über das Stellungnahmeverfahren und über die vorläufigen Inkraftsetzungen informiert. Alle Änderungen waren Teil des Beschlusskammerverfahrens (BK10-23-0056_Z) der Bundesnetzagentur und wurden nicht abgelehnt.
Die Änderungen in den NBN 2024 und INB 2025 sowie in den dazugehörigen Regelwerken umfassen:
1. Click & Ride (NBN 2024 und INB 2025Die Funktionalitäten von Click&Ride wurden bzw. werden weiterentwickelt, so dass die Regelungen hierzu angepasst worden sind. Die Änderungen wurden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 07.03.2024 vorläufig in Kraft gesetzt. Sie treten nun endgültig in Kraft:
- Hinzunahme „Leerfahrten“ und „Überführungsfahrten“
- Anpassung „ausschließlich Schienennetz der DB InfraGO AG“
- Hinzunahme „ausgenommen Züge des kombinierten Verkehrs“
- Streichung „Zugbehandlungsaufenthalte mit Charakteristikänderung“
- Streichung „Rückwärtskonstruktion“
- Neuer Abschnitt 9 in der Anlage 4.2.2
- Ausweitung der Trassenanmeldungen auf mehr als einen Verkehrstag
- Aktuell besteht die Regelung bei Anmeldungen von einem Verkehrstag, diese soll durch eine technische Neuerung der Anwendung Click & Ride entfernt werden. Die technische Umsetzung dieser Änderung verschiebt sich. Die DB InfraGO AG informiert die Zugangsberechtigten rechtzeitig über den neuen Starttermin der Umsetzung und der damit einhergehenden Anpassungen in den Nutzungsbedingungen.
2. Änderung des Muster-Grundsatz-INV (Anlage 3.2.1.1 der INB 2025)Es wurde eine Klarstellung über die Vereinbarung über die Verkehrsdurchführung (Anlage 1 des Muster Grundsatz-INV), sowie redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Diese Änderungen wurden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 07.03.2024 vorläufig in Kraft gesetzt. Die Änderungen treten nun endgültig in Kraft.
3. Außerkraftsetzung der Ril 402.0202A04 „Trassenanmeldung Geschwindigkeiten nach Schienenlärmschutzgesetz“ (Anlage 3.2.1.2.2 der INB 2025) Die Außerkraftsetzung wurde gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 07.03.2024 vorläufig vorgenommen. Die Änderung tritt nun endgültig in Kraft.
4. Ril 420.0241 „Zusammenarbeit mit Eisenbahnverkehrsunternehmen Beteiligung der BZ bei Unregelmäßigkeiten Zugfunk“ Im Abschnitt 1, Absatz 2 wird neu geregelt, dass Züge, die an einem Beginn-Bahnhof über keinen funktionsfähigen bzw. kompatiblen Zugfunk verfügen, nicht zur Fahrt zugelassen werden. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung entfällt. Es ist im Zug ein funktionsfähiges/kompatibles Zugfunkgerät ausreichend, wenn sich dieses auf dem Führerstand befindet, der für die Durchführung der Zugfahrt verwendet wird. Die DB InfraGO AG setzt damit eine Vorgabe der TSI OPE um, die im Abschnitt 8.1. regelt, dass bei einem Defekt des fahrzeugseitigen Zugfunks keine Zugfahrten auf Strecken zugelassen werden, auf denen eine Zugfunkausrüstung vorgeschrieben ist. Die Änderungen treten zum 09.06.2024 in Kraft.
5. Regelwerk zum Digitalen Befehl Die Weisung „Betriebserprobung Digitaler Befehl“ soll ab dem 15.01.2025 für Triebfahrzeugführer:innen gelten, die auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm sowie dem Digitalen Knoten Stuttgart fahren. Die Änderungen treten zum 15.01.2025 in Kraft und sind bereits jetzt auf der unserer Internetseite unter nebenstehendem Link abrufbar.
6. Änderungen im Bereich Serviceeinrichtungen (INB 2025) Ziffer 7.3.1.6.1.5 und 7.3.1.6.3.1.1 Die Anmeldung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen für den Netzfahrplan 2025 können ausschließlich im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 31.07.2024 über das Anlagenportal Netz (APN) vorgenommen werden. Damit wurde der Anmeldezeitraum um zwei Wochen verkürzt (ehemals 01.07.2024 – 15.08.2024). Ziffer 7.3.1.6.3.1.2 Es erfolgen Änderungen bzgl. des Entscheidungsverfahrens zur Zuweisung von Kapazitäten in Serviceeinrichtungen: Hierbei wird der räumliche Trassenbezug präzisiert und die bisherige Regelung zu tragfähigen Alternativen entfällt. Zudem wird mit der Änderung zum Höchstpreisverfahren ein Anreiz für die Zugangsberechtigten zur Abgabe von Geboten für das jeweilige Nutzungsobjekt gemäß ihrer tatsächlichen Zahlungsbereitschaft geschaffen. Liste der Entgelte in Serviceeinrichtungen (LdE 2025) Die konkreten Änderungen betreffen allesamt Anpassungen von Infrastruktur auf Kundenwunschmaßnahmen in der Ziffer 5 der Liste der Entgelte. Gründe für die Änderungen sind Anpassungen des Inbetriebnahme-Datums oder Anpassungen aufgrund von Kostenänderungen. Die Änderungen im Bereich Serviceeinrichtungen gelten für die anstehende Netzfahrplanvergabe 2025.
Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen und dazugehörigen Regelwerke finden Sie auf unserer Internetseite unter folgenden Link.