Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der NBN 2024 und INB 2025

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27. Juni 2024, 13:00 Uhr
Zugangsberechtigte haben bis zum 29.07.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am 27.06.2024 unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Aufnahme von neuen Anwendungen in das DB NetzCockpit (NBN 2024 und INB 2025)

Durch die Änderungen werden die Anwendungen „Rechnungsbahnhof“ (relevant für die Antragsstellung zum Neuverkehrsnachlass, zum Nachlass zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt-Verkehren sowie für die Abwicklung von 20h-Zügen) und Click&Ride über das DB NetzCockpit zu erreichen sein. Durch die Umstellung können für die Zugangsberechtigten Verbesserungen bei der IT-Sicherheit sowie ein vereinheitlichtes Anmeldeverfahren umgesetzt werden. Die Nutzungsbedingungen werden dahingehend unterjährig angepasst.

Grenzlastanzeiger GretA (Ziffer 3.4.6) (INB 2025)

In GretA werden folgende unterjährige Änderungen vorgenommen:

  • Aufnahme von Fahrzeugen
  • Korrektur von Strecken

Die Änderungen werden gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 01.09.2024 vorläufig in Kraft gesetzt.

Durch die Aufnahme neuer Fahrzeuge in den Grenzlastanzeiger ist für die Zugangsberechtigten keine Einzelgrenzlastberechnung mehr für diese erforderlich.

Durch die Korrektur von Strecken (hier: Aufnahme von Elektrifizierungen sowie eines neuen Grenzlastabschnittknotens) wird die Grenzlastberechnung in GretA für die Zugangsberechtigten vereinfacht und das Tool auf dem aktuellen Stand gehalten.

Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) (Anlage 3.2.1.1 INB 2025)

Im Grundsatz-INV werden Kontaktdetails der Ansprechpartner der DB InfraGO AG aktualisiert sowie weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Änderungen sind unterjährig erforderlich, um die Nutzungsbedingungen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Die aktuell gültigen NBN 2024 bzw. INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 29.07.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com