SGV: Anpassung Fördersatz zur Trassenpreisförderung ab 01.08.2024 auf 32,8% beantragt

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

18. Juli 2024, 14:02 Uhr
Da sich die Betriebsleistung im Schienengüterverkehr (SGV) im ersten Halbjahr schwächer entwickelt hat als prognostiziert, hat die DB InfraGO AG eine Anhebung des Fördersatzes auf 32,8% beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt.

Aufgrund einer gegenüber der Prognose geringeren Betriebsleistung im SGV im ersten Halbjahr 2024, hat die DB InfraGO AG einen Antrag beim EBA gestellt, die Förderquote ab dem 01.08.2024 von 31,5% auf 32,8% zu erhöhen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft werden. Die Anpassung des Fördersatzes ist vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird.  

Hinweis zur Beauftragung: 

Um die Förderung erstmalig innerhalb eines Fahrplanjahres zu erhalten, werden Kund:innen gebeten, der DB InfraGO AG online eine Beauftragung über das Formularcenter Formula einzureichen. Förderanträge müssen bis zum 15. Kalendertag des Einreichungsmonats beantragt werden, um die Förderung bereits für den laufenden Monat zu erhalten. 

Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie Formula – das Formularcenter der DB InfraGO AG sind unter den nebenstehenden Links zu finden.  

Bei Rückfragen werden die Kund:innen gebeten, sich an trafoeg@deutschebahn.com zu wenden.