Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2025
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am Freitag, den 23.08.2024, unterjährige Änderungen zu den INB 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
Ziffer 5.9 Zahlungsbedingungen:
Rechnungen werden nur noch über die Internetanwendung Rechnungsbahnhof bereitgestellt. Der Postweg wird als Möglichkeit entfernt.
Die Änderung soll mit der Rechnung im Januar (d. h. am 4. Februar 2025) wirksam werden.
Die Bereitstellung der Rechnungsdokumente im Rechnungsbahnhof bietet den EVU zahlreiche Vorteile. Zunächst sind alle Rechnungstypen, unabhängig vom Preissystem (APS, TPS, Stationen) auf einer gemeinsamen Plattform verfügbar und das nicht nur zum Abrechnungszeitpunkt, sondern langfristig auch als Archiv. Des Weiteren stehen die Rechnungen direkt nach Erzeugung, also frühzeitiger und für alle EVU gleichzeitig, bereit, anstatt bei einem sukzessiven Mail-Versand. Zudem können alle Rechnungsdokumente automatisiert per Schnittstelle abgerufen und somit die Digitalisierung der EVU unterstützt werden.
Anlage 5.3 Liste der Entgelte:
Redaktionelle Änderung:
- Zur besseren Verständlichkeit wird die Bezeichnung „No-Cancel“ durch den in den INB verwendeten Begriff „Entgelt für Nichtstornierung“ ersetzt.
- Außerdem wird dieses Entgelt in einer eigenen Spalte und farblich abgesetzt dargestellt, da es sich nicht um ein Stornierungsentgelt handelt.
Regelwerke des betrieblich-technischen Regelwerks (Anlage 3.2.1.2.3)
- Betriebserprobung Digitaler Befehl
Die Betriebserprobung wurde zur Erhöhung der Handlungssicherheit und zur besseren Anwenderfreundlichkeit der betrieblichen Personalen nachgeschärft. Die Regelungen gelten für Triebfahrzeugführer:innen, welche auf der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm sowie dem Digitalen Knoten Stuttgart, ab dessen Inbetriebnahme, fahren.
Die Weisung tritt zum 15.01.2025 in Kraft.
- Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Polen
302.2203Z01 Küstrin-Kietz-Kostrzyn (Aktualisierung)
302.2207Z01 Horka Gbf – Wegliniec (Neuherausgabe)
302.2208Z01 Görlitz – Zgorzelec (Neuherausgabe)
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien
302.3007Z98 Zwotental – Kraslice (Außerkraftsetzung)
302.3202Z01 Ebersbach (Sachs) – Rumburk (Neuherausgabe)
302.3203Z01 Sebnitz (Sachs) – Dolní Poustevna (Neuherausgabe)
302.3204Z01 Bad Schandau – Děčín (Neuherausgabe)
302.3207Z01 Zwotental – Kraslice (Neuherausgabe)
Grenzüberschreitende Bahnstrecken zur Schweiz
302.5001 Strecke Konstanz – Kreuzlingen, Verbindung Konstanz - Kreuzlingen Hafen sowie grenzbedingte Besonderheiten im Grenzbahnhof Konstanz (Aktualisierung)
302.5002 Betriebsdurchführung im Gemeinschaftsbahnhof Schaffhausen sowie auf den Strecken Beringen Bad Bf – Schaffhausen und Schaffhausen – Thayngen (Aktualisierung)
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Belgien
302.8202Z01 Aachen West – Montzen (Aktualisierung)
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit den Niederlanden
302.9206Z01 Bad Bentheim – Oldenzaal (Neuherausgabe)
Die Richtlinien treten zum 15.12.2024 in Kraft.
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Österreich
302.4206Z01 Griesen (Oberbayern) – Ehrwald-Zugspitzbahn (Aktualisierung)
Die Richtlinie tritt zum 02.12.2024 in Kraft.
Die aktuell gültigen INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 23.09.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: