Vorbehaltsaufhebung bzgl. etwaiger behördlicher Auflagen und Abschluss der ersten Netzfahrplanerstellungsphase 2025

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03. September 2024, 14:15 Uhr
Die erste Phase der Netzfahrplanerstellung des Fahrplans 2025 ist abgeschlossen, sodass der Vorbehalt hinsichtlich etwaiger behördlicher Auflagen aus den Unterrichtungsverfahren aufgehoben wird, soweit die Trassen zwischenzeitlich nicht gesondert geändert und die entsprechend betroffenen Kund:innen informiert wurden. Soweit für Kund:innen weitere Vorbehalte bestehen, gelten diese fort.

Die erste Phase der Netzfahrplanerstellung 2025 ist abgeschlossen. Die beabsichtigen Ablehnungen wurden von der Bundesnetzagentur geprüft. Soweit Änderungen erforderlich waren, wurden die entsprechend betroffenen Kund:innen gesondert informiert.