Artikel: Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2025 – Angebotsannahme
Die DB InfraGO AG weist gemäß Ziffer 7.3.1.6.3 lit. f) der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2025) bis spätestens 15.10. jeden Jahres, das jeweilige Nutzungsobjekt in Serviceeinrichtungen dem jeweiligen Zugangsberechtigten (ZB) oder einbezogenem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu oder sprechen eine Ablehnung aus. Die Angebote der DB InfraGO AG können vom ZB oder einbezogenen EVU innerhalb von fünf Arbeitstagen angenommen werden. Mit der Zuweisung von Nutzungsobjekten und Angebotsannahme, wird ein Einzelnutzungsvertrag Serviceeinrichtungen (ENV-SE) mit dem ZB und/oder dem einbezogenen EVU für das konkrete Nutzungsobjekt geschlossen.
Kapazitäten, deren Angebotsannahme nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, werden ab dem 25.10.2024 im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs vermarktet.