Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB) 2025
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am Donnerstag, dem 17.10.2024, unterjährige Änderungen zu den INB 2025 auf ihrer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
INB-Haupttext:
Neuaufnahme Ziffer 5.5.16: ISR Data Service
Die DB InfraGO AG führt das neue Produkt ISR Data Service ein und nimmt es als Nebenleistung in die INB auf. Mit dem Produkt wird ein Datenservice über eine API (Application Programming Interface) zur Verfügung gestellt. Die Zugangsberechtigten (ZB) können dadurch eigenständig Daten zu den Objekten im Infrastrukturregister herunterladen.
Die DB InfraGO AG folgt mit der Einführung des Produkts den Wünschen des Marktes und macht Daten aus dem ISR für eine bedarfsgerechte Verwendung verfügbar. Die Einführung erfolgt unterjährig nach Abschluss des Unterrichtungsverfahrens. Die unterjährige Änderung ist notwendig, da den ZB sonst die Möglichkeit zur Anwendung des neuen Produktes für die Fahrplanjahre 2025 und 2026 nicht zur Verfügung stünde. Es würde eine wesentliche Beeinträchtigung der Regulierungsziele des § 3 Nr. 1, 2, 3 und 4 ERegG vorliegen.
Redaktionelle Änderungen:
Die redaktionellen Änderungen umfassen Korrekturen von Fehlern bzw. fehlerhaften Verweisen im INB-Haupttext. Dadurch werden die Nutzungsbedingungen auf dem aktuellen Stand gehalten und Fehler korrigiert.
Regelwerke:
Änderung der Ril 302.3214Z01 „Zusatzvereinbarung zur Grenzbetriebsvereinbarung Großschönau (Sachs) – Varnsdorf; Auszug für EVU“:
Die Richtlinie muss aufgrund von Anpassungen auf Seiten des tschechischen Infrastrukturbetreibers geändert werden. Die Änderung umfasst die Inbetriebnahme eines neuen Bahnübergangs, der Bestandteil des tschechischen Grenzbahnhofs ist.
Die Richtlinie wird zum 19.01.2025 in Kraft gesetzt.
Die aktuell gültigen INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 18.11.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten: