Artikel: Knoten Basel: Sensibilisierung der Triebfahrzeugführer zum Streckenbuch für den grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr
Die DB InfraGO AG weist darauf hin, dass seit dem 10.12.2023 gültigen Eintrag „Zugnummernwechsel bei Güterzügen im grenzüberschreitenden Verkehr Deutschland-Schweiz“ im aktuellen Streckenbuch der Region Südwest (Strecke 2 Mannheim – Basel, 1. Regeln für die Strecke, Seite 60) folgendes zu beachten ist:
Bei Güterzügen mit Zugnummernwechsel in Basel Bad Bf hat der jeweilige Tf die weiterführende Zugnummer dem Grenzkoordinator Basel (GSM-R 760 194 02) spätestens bei der Durchfahrt/Abfahrt von Muttenz bzw. Niederschopfheim mitzuteilen.
Zusätzlich wird darum gebeten, dass bei Lokzügen, welche nicht im Basel Bad Bf enden, die weiterführende Trasse (Ziel und Zugnummer) dem Fahrdienstleiter (Fdl) Basel Bad Bf mitgeteilt wird (GSM-R 760 812 02). Die betroffenen SGV werden darum gebeten, ihre Tf bezüglich Einhaltung dieser Vorgabe zu sensibilisieren.