Artikel: Informationen zur ABS 46.2 und den bevorstehenden kapazitiven Engpässen
80-wöchige Sperrung der ABS 46.2
Am 01.11.2024 beginnt die Umsetzung der ersten Bauphase auf der Ausbaustrecke (ABS) 46.2 (Oberhausen – Emmerich). Diese Maßnahme führt zu einer umfassenden Sperrung von 80 Wochen, die den Schienenverkehr erheblich beeinflusst.
Kapazitätsmanagement Fahrplan 2025 (ab Fahrplanwechsel im Dezember 2024)
Wie bereits in der Kunden:inneninformation vom 21.12.2023 angekündigt, greifen im Rahmen der Generalsanierung des Korridors, mit dem Fahrplanwechsel am 15.12.2024 die Kriterien des temporär überlasteten Schienenweges (TÜLS) und der Kapazitätsverteilung (Vmix) im Netzfahrplan. Zusätzlich wird im Sommer eine mehrwöchige Totalsperrung (TSP) in diesen Planungen berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit den am 01.11.2024 beginnenden Baumaßnahmen auf der ABS 46.2 wurden intensiv verkehrliche Konzepte mit dem Markt erarbeitet. Durch die große Anzahl von Umleitungsverkehren stehen im Zeitraum dieser Baumaßnahmen nur noch sehr vereinzelte Restkapazitäten für den unterjährigen Schienengüter- und Personenverkehr zur Verfügung.
Im Fahrplanjahr 2025 werden weitere und bereits angekündigte TSP eingerichtet, die unterjährig im Prozess Kapazitätskonfliktmanagement geregelt und an die Kriterien des TÜLS angepasst werden.
Ca. 70 Prozent der gesamten Bauzeit ist ein eingleisiger Betrieb zwischen Voerde-Friedrichsfeld und Wesel möglich. Die eingleisige Sperrung der ABS 46.2 (Oberhausen – Emmerich) wird vom 01.11.2024 bis zum 18.05.2026 andauern (insgesamt 80 Wochen).
Geringe Restkapazitäten
Auf den Streckenabschnitten Rheydt Hbf – Rheydt-Odenkirchen sowie Viersen – Venlo sind aufgrund der genannten Maßnahmen kapazitive Engpässe zu erwarten. Diese könnten zu Verzögerungen und Beeinträchtigungen führen. Daher möchte die DB InfraGO AG die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) rechtzeitig informieren und für die kommenden Herausforderungen sensibilisieren.
Aufgrund der eingeschränkten, noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten für den unterjährigen Schienengüterverkehr (SGV), bittet die DB InfraGO AG diejenigen EVU, die im Netzfahrplan Trassen zugewiesen bekommen haben und aufgrund ihrer aktuellen Wochenprogramme nicht benötigen, frühzeitig zu stornieren. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, zu erwartende Trassenanfragen im Rahmen des unterjährigen SGV umsetzen zu können.
Darüber hinaus bittet die DB InfraGO AG die EVU, diese Einschränkungen in die jeweiligen Fahrplanungen einzuplanen und die Kund:innen entsprechend zu informieren.