Auswertung der Zugfunkgespräche nach gefährlichen Ereignissen

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31. Oktober 2024, 15:05 Uhr
Geänderte Regelung bezüglich der Anwesenheit eines Eisenbahnbetriebsleiters (EBL) von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) beim Abhören der Zugfunkgespräche nach gefährlichen Ereignissen.

Gemäß der aktuell kommunizierten Regelung können die EBL der EVU, deren Mitarbeiter:innen an einem gefährlichen Ereignis beteiligt sind, bei der Auswertung der in diesem Zusammenhang relevanten Zugfunkgespräche beteiligt werden. Dazu ist die persönliche Anwesenheit der EBL bei dem ständigen Stellvertreter des EBL der DB InfraGO AG (Fahrweg) in der jeweiligen Region erforderlich gewesen.

Diese Vorgabe wird dahingehend geändert, dass eine persönliche Anwesenheit nicht mehr zwingend gefordert wird. Stattdessen ist ein Mithören der relevanten Zugfunkgespräche nach einem gefährlichen Ereignis auch über eine Telefonkonferenzschaltung (z. B. WebEx oder Microsoft Teams) möglich. Soll davon Gebrauch gemacht werden, ist der betreffende ständige Stellvertreter des EBL in der Region frühzeitig davon in Kenntnis zu setzen.