Artikel: TraFöG: EBA bewilligt Fördersatzanpassung ab dem 01.11.2024 für den Schienengüterverkehr
Neuer Fördersatz im Schienengüterverkehr in Höhe von 52,5 % gilt vom 01.11.2024 bis 14.12.2024.
Die von der DB InfraGO AG in KW 43 beantragte Anpassung des Fördersatzes im Schienengüterverkehr auf 52,5 % in der Zeit vom 01.11.2024 bis 14.12.2024 wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt.
Wie in der Kund:inneninformation vom 24. Oktober bereits kommuniziert, hat die DB InfraGO AG zudem für die neue Fahrplanperiode ab dem 15.12.2024 einen Fördersatz in Höhe von 24,1 % beantragt. Die Bewilligung dieses Antrags seitens des EBA steht derzeit noch aus. Eine Information erfolgt zeitnah nach der Rückmeldung seitens des EBA.