TraFöG: EBA bewilligt Fördersatzantrag für die Fahrplanperiode 2024/2025

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14. November 2024, 11:20 Uhr
Fördersatz im Schienengüterverkehr in Höhe von 23,5 % ab 15.12.2024 genehmigt.

Der von der DB InfraGO AG in KW 43 beantragte Förderantrag im Schienengüterverkehr wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) leicht abweichend mit 23,5 % genehmigt. Der Fördersatz gilt ab dem Fahrplanwechsel am 15.12.2024 bis zum 30.11.2025. Ab dem 01.12.2025 steigt der Fördersatz auf 42,3 %.

Dem Bescheid liegen Fördermittel i.H.v. 200 Mio. EUR zugrunde, die durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 für 2025 zugesichert sind. Durch die jetzt vorliegende Bewilligung der Mittel wäre die Förderung also auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung sichergestellt.