Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB) 2025

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21. November 2024, 14:04 Uhr
Zugangsberechtigte haben vom 21.11.2024 bis zum 23.12.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Nutzungsbedingungen Netz (NBN) 2024 und der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am Donnerstag, den 21.11.2024, unterjährige Änderungen zu den NBN 2024 und INB 2025 auf ihrer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Neuaufnahme der Ziffer 3.3.4.7.6 „Pauschalierte Schadensregulierung bei Vermögensschäden“:

Die Selbstverpflichtung ist ein freiwilliges Instrument der DB InfraGO AG, um den in den letzten Jahren gestiegenen Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden der Eisenbahnverkehrsunternehmen Rechnung zu tragen. Die freiwillige Selbstverpflichtung bietet die Möglichkeit, einen Großteil der berechtigt geltend gemachten Schadensersatzforderungen standardisiert einzureichen und zu bearbeiten. Insofern wird sich die Vorgangszeit von der Geltendmachung bis zur Schadensregulierung pro Fall signifikant reduzieren.

Die DB InfraGO AG möchte den Zugangsberechtigten diese neue vereinfachte Möglichkeit schnellstmöglich zur Verfügung stellen. Deshalb tritt die beabsichtigte Regelung gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 21. November vorläufig in Kraft. Für die Zugangsberechtigten entstehen aus der Regelung keinerlei Nachteile, da die Nutzung der pauschalierten Schadensregulierung für sie optional ist. Insofern wären ohne die vorläufige Inkraftsetzung insbesondere die Ziele 2 und 3 der Regulierung gemäß § 3 ERegG wesentlich beeinträchtigt.

Neuaufnahme Ziffer 6.4.1.2 „Bereitstellung von Meldungen zum Zuglauf gem. TAF/TAP TSI“ (INB 2025):

Die DB InfraGO AG beabsichtigt im März 2025 die Einführung des Betriebsdatenverteilers im Rahmen des Programms PRISMA (Programm Re-Design Informations-Systeme Betrieb und Modernisierung der Architektur).

Im Zuge dieser Weiterentwicklung der Dispositionssysteme werden auch Vorgaben der TAF/TAP TSI zum betrieblichen Meldungsaustausch umgesetzt, die u. a. die hier beschriebene kostenfreie Datenbereitstellung vorsieht.

Die Änderung ist aufgrund des Einführungstermins des Betriebsdatenverteilers unterjährig erforderlich, um den Zugang zum System und zu den Daten zu regeln und zu beschreiben.

Es entstehen für Zugangsberechtigte keine Nachteile aus der Einführung, da unabhängig von den hier beschriebenen TAF/TAP Meldungen weiterhin die entgeltpflichtige Nebenleistung „Lizenz zur Datenabnahme“ (Ziffer 5.5.11) für Zuglaufinformationen in Form von einheitlichen und standardisierten UIC-Datensatz-Telegrammen zur Verfügung steht.

Die aktuell gültigen NBN 2024 und INB 2025 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 23.12.2024 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com