Artikel: Wahl der Abschlagsvariante für voraussichtlich geschuldetes Trassenentgelt
Eine Anpassung der Abschlagsvariante ab dem 01.01.2025 ist bis spätestens 15.12.2024 möglich.
Auch in diesem Jahr besteht für die Kund:innen der DB InfraGO AG die Möglichkeit, zwischen der Abschlagsvariante Vorjahr und der Abschlagsvariante Vormonat für das voraussichtlich geschuldete Trassenentgelt zu wählen. Kund:innen der DB InfraGO AG können sich über das Ticketsystem informieren, ob unter den entsprechenden Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.9.4.1 c) der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) für die Abschlagsvariante Vorjahr vorliegt. Sofern keine entsprechende Anpassung bis spätestens 15.12.2024 mithilfe des nebenstehenden Antrags vorgenommen ist, findet die Abschlagsvariante Vormonat Anwendung.