Artikel: Veröffentlichung des Entwurfs der zur Reservierung vorgesehenen Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2026 (gemäß Abschnitt 4.2.1.18.3 INB)
§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind. Diese Prüfung und das gesamte Verfahren sind in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 in Abschnitt 4.2.1.18 beschrieben.
Die DB InfraGO AG veröffentlicht am Freitag, den 31.01.2025, die zur Reservierung vorgesehenen Fahrlagen des Gelegenheitsverkehrs, die Kartendarstellung der Laufwegsabschnitte und die Kartendarstellung für die nach Ziffer 4.2.18.2 zugrundeliegenden Bedarfsmengen für den Netzfahrplan 2026 gemäß Ziffer 4.2.1.18.3 der INB.
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass Anpassungen der Verkehrsartenmixe in der Anlage 3a zu den Planungsparametern (netzfahrplanrelevante Baumaßnahmen mit Verkehrsartenmix) erforderlich sind. Die sich aus der Bedarfsermittlung ergebenden Anpassungen der Anlage 3a zu den Verkehrsartenmixen, die die hier vorgelegten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr berücksichtigt, sind auf der Homepage (siehe nebenstehenden Link) ebenfalls als Anlage veröffentlicht.
Zugangsberechtigte haben bis zum 14.02.2025 die Möglichkeit, zu den veröffentlichten Bedarfen und ggf. hiervon bislang nicht erfassten oder zukünftig zusätzlich erforderlichen oder strukturell veränderten Bedarfen, Rückmeldung per E-Mail an nebenstehenden Kontakt zukommen zu lassen.
Weitere Details sind unter nebenstehenden Link zu finden.