Artikel: TraFöG: Novemberkorrekturen erfolgen mit Februarabrechnung – Neuer Fördersatz ab März 2025
Wie bereits in der Kund:inneneninformation vom 19.12.2024 kommuniziert, hat die DB InfraGO AG aufgrund einer höher ausgefallenen als prognostizierten Betriebsleistung im November 2024 zu viele Trassenpreisfördermittel für den SGV ausgeschüttet. Der korrigierte Fördersatz für den November 2024 beträgt 50,5 % statt der zuvor ausgeschütteten 52,5 %. Die Abweichung ggü. dem in der Kund:inneneninformation kommunizierten Fördersatz ergibt sich aufgrund von Trassenkorrekturen. Die entsprechende Differenz wird mit der Februarabrechnung, welche Anfang März versendet wird, von den SGV-Unternehmen zurückgefordert. Die Rückforderung wird als Korrektur bezogen auf den Leistungsmonat November ausgewiesen. Eine Verrechnung mit den vorhandenen Haushaltsmitteln des Jahres 2025 ist aus haushalterischen Gründen nicht möglich.
Zudem hat das Eisenbahn Bundesamt (EBA) bekanntgegeben, dass für das Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 75 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im SGV bereitgestellt werden können. Basierend auf den nun 275 Mio. EUR zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, hat die DB InfraGO AG eine Fördersatzerhöhung von derzeit 23,5 % auf 32,5 % ab 01. März 2025 beim EBA beantragt. Die Anpassungen des Fördersatzes sind vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird.
Hierüber wird die DB InfraGO AG erneut informieren.
Hinweis zur Beauftragung:
Um Förderung zu erhalten, können Kund:innen der DB InfraGO AG online eine Beauftragung über das Formularcenter „Formula“ einreichen. Förderanträge müssen bis zum 15. Kalendertag des Einreichungsmonats beantragt werden, um die Förderung bereits für den laufenden Monat zu erhalten.
Allgemeine Informationen zur Trassenpreisförderung sowie „Formula“ – das Formularcenter der DB InfraGO AG – sind unter den nebenstehenden Links zu finden. Kund:innen werden gebeten, sich bei Fragen an trafoeg@deutschebahn.com zu wenden.