Artikel: Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen für das Fahrplanjahr 2026
Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung im Koordinierungsverfahren mitberücksichtigt. Ebenfalls möglich ist die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans.
Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2026 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in der Netzfahrplanperiode 2026 erforderlich sind.
Sollten Kund:innen bei der Einstufung Differenzen zu Ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben diese die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Ausgenommen hierfür sind Gleise, die bereits im März 2024 in der Marktkonsultation für die Netzfahrplanperiode 2026 enthalten waren.
Die Stellungnahme kann unter der Angabe, der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen, bis zum 03.04.2025 per E-Mail eingereicht werden: