Marktkonsultation zum Eigenbedarf in Serviceeinrichtungen für das Fahrplanjahr 2027

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15. Mai 2025, 12:01 Uhr
Alle Gleiskapazitäten, die für das Fahrplanjahr 2027 von der DB InfraGO AG und weiteren Projekten als „Eigenbedarf“ benötigt werden, sind in einer Liste ausgewiesen. Vor der finalen Bestätigung des Eigenbedarfs haben Kund:innen die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Gemäß Ziffer 7.3.1.6.1.9 der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB 2025) wird zwischen langfristigem und sonstigem Eigenbedarf unterschieden. Der langfristige Eigenbedarf umfasst Gleise, die zur Notfallvorsorge (insbesondere Vorhaltung von Rettungszügen), zur Sicherstellung des Regelbetriebes (insbesondere Vorhaltung von Schneeräumfahrzeugen) sowie für langfristige festgelegte Baulogistikkonzepte in der Netzfahrplanperiode 2027 benötigt werden. Dem sonstigen Eigenbedarf unterliegen Gleise, die für die Durchführung und Versorgung von einzelnen Baumaßnahmen in der Netzfahrplanperiode 2027 erforderlich sind.

Kapazitäten in Serviceeinrichtungen, die in der Liste der Serviceeinrichtungen mit „Eigenbedarf DB InfraGO“ gekennzeichnet sind, können nicht zum Netzfahrplan angemeldet werden. Gleise des sonstigen Eigenbedarfs werden jedoch zur Herstellung einer einvernehmlichen Konfliktlösung mitberücksichtigt. Die unterjährige Anmeldung und Zuweisung dieser Gleise außerhalb des Netzfahrplans ist ebenfalls möglich. Die nebenstehende Liste weist die entsprechenden Projekte aus.

Sollten Kund:innen Differenzen zu ihren Nutzungsinteressen feststellen, haben diese die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahme kann unter Angabe der in der Liste zum Eigenbedarf abgefragten Informationen bis zum 05.06.2025 per E-Mail eingereicht werden:

eigenbedarf-zentrale@deutschebahn.com