Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2025 und 2026

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22. Mai 2025, 15:30 Uhr
Zugangsberechtigte haben vom 22.05.2025 bis zum 23.06.2025 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 und 2026 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Die DB InfraGO AG veröffentlicht am Donnerstag, den 22.05.2025, unterjährige Änderungen zu den INB 2025 und 2026 auf ihrer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Ril 302.2204Z01 „ÖGV für die Grenzbetriebsstrecke Frankfurt (Oder) – Rzepin“

Die Örtlichen Grenzvereinbarung (ÖGV) für die Grenzbetriebsstrecke Frankfurt (Oder) - Rzepin wird aktualisiert. Anlass der Aktualisierung ist der geplante Einbau von Eurobalisen, welche den Fahrzeugen mit einer entsprechenden Fahrzeugausrüstung das Umschalten der Class-B Zugsicherungssysteme während der Fahrt ermöglichen.

Die Änderungen treten zum 21.10.2025 in Kraft.

Ausnahme 104 Aktualisierung 02 zur Richtlinie 483.0701 „ETCS-Fahrzeugeinrichtungen bedienen“

Die aktuell veröffentlichte Ausnahme 104 Aktualisierung 01 (gültig ab 11.12.2022) musste wegen ergänzter bzw. präzisierter Regeln in ETCS-Level 1 und 2 sowie in ETCS-Level NTC PZB/LZB in der ETCS-Betriebsart SH (Shunting Mode) überarbeitet werden. Die Präzisierungen haben sich unter anderem durch die Änderungen in der TSI OPE (z. B. Europäischer Befehl) ergeben. Die Ausnahme 104 Aktualisierung 02 enthält die geänderten Regeln zum Bedienen der ETCS-Fahrzeugeinrichtungen für Triebfahrzeugführer, die Fahrzeuge signalgeführt oder anzeigegeführt unter Überwachung von ETCS fahren.

Die Änderungen treten zum 14.12.2025 in Kraft.

INB 2025/2026

Aufnahme der Verspätungs-Ursache (VU) 10 in Ziffer 5.6.5.1.1 “Automatische Minderung” (INB 2026)

Die VU 10 (Fahrplanerstellung Vertrieb DB InfraGO) wird neu als Mangel für die automatische Minderung aufgenommen. Die Entgelthöhen entsprechen denen der bereits etablierten Mängel in Abhängigkeit der Verkehrsart. Hieraus resultiert eine Erhöhung der Auszahlungen für die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Ziffer 5.10 (inkl. Unterziffern) Förderung des Bundes für die Schienengüterverkehr-Trassennutzung (INB 2025/2026)

In den betroffenen Abschnitten der Ziffer 5.10 wird die für die Beauftragung notwendige Erklärung der subventionserheblichen Tatsachen ergänzt. Durch die Änderung werden die Regelungen konkretisiert und die Nutzungsbedingungen aktualisiert. Für alle Förderempfänger, die die Erklärung bereits abgegeben haben, entsteht durch die Anpassung keine Handlungsanforderung.

Die aktuell gültigen INB 2025 und 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 23.06.2025 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen sind per E-Mail an nachfolgende Adresse zu richten:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com