Entgeltnachlass für von den Generalsanierungsmaßnahmen betroffenen Trassen ab Netzfahrplan 2026

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12. Juni 2025, 15:05 Uhr
Ab dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO einen Nachlass auf das Trassenentgelt ein, wenn Trassen aufgrund der Generalsanierungsmaßnahmen über einen der in den INB 2026 definierten Umleitungswege verkehren. Ein neuer Meldeprozess in der IT-Anwendung „Rechnungsbahnhof“ unterstützt die Erfassung der baubetroffenen Trassen.

Beginnend mit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 führt die DB InfraGO vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bundesnetzagentur einen Entgeltnachlass für Verkehre ein, die von den Baumaßnahmen der Generalsanierung betroffen sind.

Die Entgeltregelung gilt für alle Gelegenheitsverkehrstrassen des Schienengüterverkehrs (SGV) und für alle Trassen (Gelegenheitsverkehr und Netzfahrplan) des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV), die aufgrund der langfristigen Baumaßnahmen der Generalsanierung nicht den gewünschten Laufweg nutzen können.

Die bestehende Entgeltregelung zur Kompensation von Trassenmehrkosten wegen baubedingter Umleitungen für Netzfahrplantrassen des SGV bleibt weiterhin gültig und ist von dieser Regelung unberührt.

Im Fahrplanjahr 2026 sind folgende Generalsanierungsmaßnahmen vorgesehen:

  • Hamburg – Berlin (14.12.2025 – 30.04.2026)
  • Köln – Wuppertal – Hagen (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Nürnberg Reichswald – Regensburg (06.02.2026 – 10.07.2026)
  • Obertraubling – Passau (10.06.2026 – 11.12.2026)
  • Troisdorf – Unkel – Wiesbaden (10.07.2026 – 11.12.2026)

Die neue Entgeltregelung sieht vor, dass die von der Generalsanierung betroffenen Trassen einen je Verkehrsart festgesetzten prozentualen Entgeltnachlass in Abhängigkeit von der jeweiligen Generalsanierungsmaßnahme auf das gesamte Trassenentgelt erhalten. Die Höhe des jeweiligen prozentualen Entgeltnachlasses richtet sich nach der Länge der durchschnittlichen Umleitungswege je Generalsanierungsmaßnahme.

Der prozentuale Entgeltnachlass wird gemeinsam mit den jeweils relevanten Umleitungsstrecken in den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGO veröffentlicht. Bei Mehrfachbetroffenheit von Generalsanierungsmaßnahmen wird der vorteilhaftere prozentuale Entgeltnachlass auf das gesamte Trassenentgelt angewendet.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Entgeltnachlasses erfüllt sein:

  • Das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) / der Zugangsberechtigte (ZB) meldet im Rechnungsbahnhof der DB InfraGO je Generalsanierungsmaßnahme die betroffenen Trassen.
  • Die von der Generalsanierung betroffenen Trassen müssen über eine in den INB derDB InfraGO definierte Umleitungsstrecke verkehren.

Die im Rechnungsbahnhof gemeldeten baubetroffenen Trassen werden hinsichtlich ihres Umleitungsweges überprüft. Verläuft der Laufweg der gemeldeten Trassen über einen der definierten Umleitungswege, werden diese Trassen anschließend in der nächstmöglichen Monatsabrechnung mit dem Entgeltnachlass abgerechnet.