Artikel: Erinnerung: Übermittlung der Reisendenzahlen zum 30. Juni 2025
Gemäß den Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (hier Ziffer 3.3.5.1.2.1. INB, gültig ab 15.12.2024), die Bestandteil des Stationsnutzungsvertrages sind, ist verpflichtend die jährliche Meldung der Reisendenzahlen zum 30.06. vorzunehmen.
Für die „übliche“ jährliche Meldung, die für sämtliche Stationen anfällt, sind folgende Angaben zu hinterlegen:
- je Station Reisendenzahl Montag – Freitag*
- je Station Reisendenzahl Samstag, sonn – und feiertags*
* jeweils Durchschnittswerte pro Tag
Für die Übermittlung Ihrer Daten nutzen Sie bitte das bereitgestellte Formular. Dieses finden Sie unter folgendem Link: www.dbinfrago.com/reisendenzahlen
Erläuterung zu Ziffer 3.3.5.1.2.1. INB 2025:
Diese Daten sind für die Dimensionierung der Infrastrukturanlagen, Durchführung von Sicherheitsauflagen, Bewilligungsverfahren der Fördermittelgeber sowie für die Berechnung der Zuordnung der Stationen zu den Stationskategorien erforderlich.