Anmeldephase für Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2026 startet am 01.07.2025

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26. Juni 2025, 15:25 Uhr
Gemäß der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2026 der DB InfraGO AG können Anmeldungen für Kapazitäten in Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2026 vom 01.07.2025 bis zum 31.07.2025 vorgenommen werden.

Im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.07.2025 läuft die Anmeldephase für Serviceeinrichtungen (SE) für den Netzfahrplan 2026. Zugangsberechtigte (ZB) der DB InfraGO AG haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, ihre Anmeldungen über das Anlagenportal Netz (APN) einzureichen.

Folgendes ist zu beachten: Anmeldungen zum Netzfahrplan 2026 müssen im oben genannten Zeitraum über APN eingereicht werden. Nach dem 31.07.2025 sind Anmeldungen erst wieder ab dem 25.10.2025, 12:00 Uhr im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs nach Ziffer 7.3.1.6.1.5 Abs. 3 lit. c) der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 für das Fahrplanjahr 2026 möglich.

Im Anschluss an die Anmeldephase beginnt ab dem 01.08.2025, im Falle von Nutzungskonflikten, das Koordinierungs- und Entscheidungsverfahren gemäß Ziffer 7.3.1.6.3.1 der INB 2026. 

Hinweis zu den Koordinierungsgesprächen: Die DB InfraGO AG bittet die ZB, wie bereits in den letzten Jahren, die Teilnahme an den Koordinierungsgesprächen online über den Microsoft Teams-Client zu ermöglichen. Eine ausschließlich telefonische Einwahl, ohne gleichzeitige Websession, ist möglich, kann aber zu Verzögerungen des Gesprächsablaufs führen. Aus diesem Grund wird darum gebeten, auf diese Teilnahmemöglichkeit nur in Ausnahmefällen zurückzugreifen. Die Einladungen inklusive Leitfäden zur Nutzung von Microsoft Teams werden die ZB per E-Mail erhalten. 

Mögliche Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027:

Die DB InfraGO AG weist darauf hin, dass die Ziffer 7.3.1.6.3.1.2 Abs. 6 lit. d) der INB 2026 bereits Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027 haben kann.

Sollten die ZB in der Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2026 Angebote ablehnen, fließen diese Ablehnungen und Nichtannahmen im Entscheidungsverfahren für das Netzfahrplanjahr 2027 in die Gegenüberstellung bzw. Vorranggewährung ein.