Artikel: ZB-Beteiligung an der Koordinierung der Leitlinien des Geschäftsplans 2025 gemäß § 9 ERegG sowie dessen Inhalt
Die Leitlinien zur Koordinierung des Geschäftsplans nach § 9 Absatz 1 des ERegG bilden den verbindlichen Rahmen für die Abstimmung des jährlichen Geschäftsplans der DB InfraGO AG. Sie definieren, welche Beteiligten in den Koordinierungsprozess einbezogen werden, wie der jährliche Ablauf gestaltet ist und welche Inhalte Gegenstand der Koordinierung sind. Das Ziel dieses Dialogs ist es, die ZB frühzeitig und transparent über die strategische Ausrichtung und geplante Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur zu informieren. Gleichzeitig erhalten die ZB die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung einzubringen.Um zukünftig einen möglichst effizienten Prozess für den Geschäftsplan sicherzustellen, haben ZB die Möglichkeit, der DB InfraGO AG zu den veröffentlichten Leitlinien ihre Stellungnahme inkl. möglicher Ergänzungen/Änderungen zu übermitteln.
Neben den Leitlinien können die ZB auch Stellung zu dem Entwurf der Themenschwerpunkten des Geschäftsplans für 2025 nehmen. Die Leitlinien sowie Themenschwerpunkte sind im Downloadbereich auf der rechten Seite zu finden.
Die Stellungnahme können die ZB der DB InfraGO AG in elektronischer Form per Mail bis 30.09.2025 an DBInfraGO.Geschaeftsplan@deutschebahn.com zusenden.