Artikel: Kurzfristig erforderliche Lasteinschränkung zwischen Hannover Hauptbahnhof und Hannover-Bismarckstraße
Züge, die mit den Streckenklassen D4, D3, CM4, CM3, CE, C4, C3 oder Schwerwagen angemeldet worden sind, können somit nicht mehr verkehren. Eine Ausnahmeregelung für Triebfahrzeuge gemäß Dauer-Beförderungsanordnung 1110 ist aktuell leider nicht möglich.
Die für die Stabilisierung des Bauwerkes erforderlichen Maßnahmen werden derzeit parallel erarbeitet, um schnellstmöglich eine Reduzierung der Einschränkungen vorzunehmen. Für die bereits geplanten Verkehre finden Abstimmungen mit den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Netz-, Bau- und unterjährigen Fahrplan statt, um jeweils individuelle möglichst kundenfreundliche Lösungen zu erarbeiten.
Die DB InfraGO bittet, diese Lasteinschränkungen bei anstehenden Trassenanmeldungen zu beachten oder auf entsprechend alternative Strecken auszuweichen. Dabei stehen Kund:innen die regionalen Ansprechpartner:innen im Fahrplan- und Kapazitätsmanagement gerne zur Verfügung.