Artikel: Verfahren zur Beantragung abweichender Zugeigenschaften auch unter TAF / TAP TSI unverändert gültig
Durch die TCM / PTCM erfolgt kein Verantwortungsübergang der Sicherstellung der Kompatibilität des Zuges zur Strecke und zu den Mindestanforderungen gemäß Fahrplan. Diese Verantwortung verbleibt wie bisher vollumfänglich beim Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Insbesondere sind unverändert Anträge auf Abweichung von der Zugcharakteristik an die Betriebszentrale (BZ) gemäß Ril 420 zu stellen. Gleiches gilt für das Verfahren zur Neu- und Abbestellung von Trassen gemäß Ril 402.
Sollte festgestellt werden, dass Züge die Mindestanforderungen gemäß Fahrplan nicht erfüllen und dass für diese kein Antrag eingegangen ist, können betroffene Züge unsererseits vor oder während der Fahrt zurückgehalten werden. Bei inkonsistenten Daten werden die TCM / PTCM des entsprechenden EVU bis zur Klärung des Sachverhalts ggf. dispositiv nicht mehr berücksichtigt.
Weitere Informationen zu TAF / TAP TSI finden Sie auf unserer Homepage zum Thema.