Artikel: Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2025 und 2026
Wir veröffentlichen am Donnerstag, den 02.10.2025, unterjährige Änderungen zu den INB 2025 und 2026 auf unserer Internetseite.
Die Änderungen umfassen:
Zurückhalten von Zügen
Mit den Ziffer 1, 2 und 3 des Beschlusses BK10-23-0076_Z vom 09.07.2025 wurde die DB InfraGO verpflichtet, ihre Nutzungsbedingungen bezüglich des Zurückhaltens von nicht mit Personen besetzen Zügen unter bestimmten Maßgaben anzupassen. Die Bundesnetzagentur muss über die beabsichtigten Anpassungen bis zum 10.11.2025 unterrichtet werden. Zur Umsetzung dieses Beschlusses beabsichtigten wir die INB (Ziffer 6.3.3.2) und das betrieblich-technische Regelwerk (Ril 420.0209) entsprechend anzupassen. Die einzelnen Änderungen können Sie der entsprechenden Synopse entnehmen.
Richtlinie 402.0202
Wir gestalten die Darstellung zum Anmelden von Traktionsartwechseln übersichtlicher. Ebenfalls passen wir das Vorgehen zur Anmeldung von Traktionsartwechseln bei Strecken mit Oberleitungsende auf der freien Strecke an. In der derzeitigen Form kann es in den oben genannten Fällen zu nicht plausiblen Trassenanmeldungen führen. Daher ändern wir die Passage in Abschnitt 2 (14) in der Richtlinie 402.0202 entsprechend.
Zugangsberechtigte haben bis zum 03.11.2025 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.
Entsprechende Stellungnahmen können Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse senden: