Artikel: Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2026 – Angebotsannahme
Wir weisen gemäß Ziffer 7.3.1.6.3 lit. f) der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG und der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH (INB 2025) bis spätestens 15.10. jeden Jahres das jeweilige Nutzungsobjekt in Serviceeinrichtungen dem jeweiligen Zugangsberechtigten (ZB) oder einbezogenem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zu oder sprechen eine Ablehnung aus. Unsere Angebote können von Ihnen innerhalb von fünf Arbeitstagen angenommen werden. Mit der Angebotsannahme wird ein Einzelnutzungsvertrag Serviceeinrichtungen (ENV-SE) mit Ihnen für das konkrete Nutzungsobjekt geschlossen.
Kapazitäten, deren Angebotsannahme nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen erfolgen, werden ab Samstag, 25.10.2025, 12:00 Uhr im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs vermarktet.
Mögliche Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ziffer 7.3.1.6.3.1.2 Abs. 6 lit. d) der INB 2026 bereits Auswirkungen auf die Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2027 haben kann.
Sollten Sie in der Vergabe von Serviceeinrichtungen zum Netzfahrplan 2026 Angebote ablehnen, fließen diese Ablehnungen und Nichtannahmen im Entscheidungsverfahren für das Netzfahrplanjahr 2027 in die Gegenüberstellung bzw. Vorranggewährung ein.