Richtlinie 465 – Betrieb auf Steilstrecken – gilt weiterhin

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23. Oktober 2025, 14:01 Uhr
Die Richtlinie 465 – Betrieb auf Steilstrecken – gilt in der Fassung vom 15. November 1997 weiter.

Mit den Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 war der Entwurf einer neuen Richtlinie 465 – Betrieb auf Steilstrecken – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium angekündigt worden. Da aktuell noch keine Genehmigung vorliegt, bleibt die Richtlinie 465 inklusive der relevanten Anhänge in der Fassung vom 15. November 1997 ab 14. Dezember 2025 weiterhin Bestandteil des betrieblich-technischen Regelwerks. Die Dokumente im betrieblich-technischen Regelwerk 2026 sind entsprechend angepasst.