Artikel: Konsultation nach Abschnitt 10 der Richtlinie 402.0305 für das Fahrplanjahr 2026 – Stellungnahme bis 7. November 2025 möglich
Im Nachgang zur 3. Konsultationsphase des Fahrplanjahres 2026 haben sich notwendige Anpassungen von baubedingten Kapazitätseinschränkungen (BKE) ergeben. Mögliche Vorgänger dieser BKE wurden Ihnen bereits auf der Kommunikationsplattform Bau (KOMBau) mit „BKE entfällt oder verändert“ und einem Hinweistext in den entsprechenden Konsultationszeitpunkten der 3. Konsultationsphase kommuniziert. Die zu konsultierenden Anpassungen der BKE erfolgen als Schattenbaumaßnahmen im Sinne des Abschnitt 10 Abs. 1 der Richtlinie 402.0305.
Eine Übersicht der gesamten Anpassungen finden Sie im Planungsparameter Tool (PlaTo).
Gemäß Abschnitt 10 Abs. 2 der Richtlinie 402.0305 konsultieren wir die Anpassungen von BKE mit Ihnen als Eisenbahnverkehrsunternehmen / Zugangsberechtigte oder Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Bis zum 7. November 2025 haben Sie die Möglichkeit, zu den einzelnen Anpassungen eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden Ihnen bis zum 21. November 2025 eine Rückmeldung geben. Beachten Sie dazu bitte auch die Bearbeitungshinweise in PlaTo.