Trassenpreisförderung SPFV: Fördersatz i. H. v. 80,1 Prozent ab 1. November 2025 beantragt

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23. Oktober 2025, 14:00 Uhr
Nachdem die EU-Kommission die Trassenpreisförderung des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) beihilferechtlich genehmigt hat, haben wir einen Fördersatz in Höhe von 80,1 Prozent beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragt. Dieser gilt vorbehaltlich der Genehmigung des EBA für den Zeitraum 1. November 2025 bis 30. November 2025.

Die in der Kund:inneninformation vom 25. September 2025 angekündigte Trassenpreisförderung für den SPFV i. H. v. 105 Mio. Euro des Bundeshaushaltes 2025 wurde von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt. Entsprechend der prognostizierten Betriebsleistung für den Monat November haben wir für den Förderzeitraum vom 1. November 2025 bis 30. November 2025 einen Fördersatz i. H. v. 80,1 Prozent beim EBA beantragt. Dieser ist vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird. 

Wir erinnern erneut an die Beauftragung über das Infraportal, welche bis spätestens 15. November 2025 für das Fahrplanjahr 2025 abgegeben werden muss, um für die Förderung berücksichtigt zu werden.

Für das Haushaltsjahr 2026 ist für die Förderung der Trassenpreise des SPFV eine Fördersumme von 200 Mio. Euro im Bundeshaushaltsentwurf hinterlegt. Da die aktuelle Förderrichtlinie zum 30. November 2025 ausläuft, muss vor Fortsetzung der Fördermaßnahme eine neue Förderrichtlinie durch den Bund erlassen werden. Sobald absehbar ist, ab wann die Förderung im Jahr 2026 fortgesetzt werden kann, werden wir Sie zu den weiteren Schritten informieren.