Maßgabebeschluss zu Trassenpreisförderung SPFV: Fördersatz i. H. v. 77,9 Prozent beim Eisenbahn-Bundesamt für November 2025 beantragt

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14. November 2025, 13:00 Uhr
Der Haushaltsausschuss hat gestern (13. November 2025) das Bundesministerium für Verkehr (BMV) per Maßgabebeschluss aufgefordert, die im Bundeshaushalt hinterlegten Mittel für die Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) auszuzahlen. Sobald das BMV die Freigabe erteilt hat, kann die Förderung in Kraft treten.

Nach aktuellen Informationen soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. November 2025 bis 30. November 2025 gelten. Somit können die gesamten Fördermittel von 105 Mio. Euro ausgeschüttet werden. Auf Basis einer für November aktualisierten Betriebsleistungsprognose haben wir beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einen Fördersatz in Höhe von 77,9 Prozent beantragt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Freigabe der Mittel durch das BMV sowie des positiven Bescheids durch das EBA.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie erneut an die Beauftragung über das Infraportal bis spätestens 15. November 2025 erinnern, um für die Förderung 2025 berücksichtigt zu werden.