Auflistung Einbauorte Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen für 30 km/h

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27. November 2025, 14:25 Uhr
Aufgrund einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamtes informieren wir Sie hiermit über die verbliebenen Einbauorte von Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen für 30 km/h (GÜ 30), welche gemäß der PZB-Planungsrichtlinie der ehemaligen Deutschen Reichsbahn im Fall einer Einfahrt mit nicht ausreichendem Abstand zwischen dem Hauptsignal und dem zugehörigen Gefahrpunkt (PZB-Schutzstrecke) einzubauen waren.

Nach den heute gültigen, auf dem PZB-90-Ausrüstungsstandard basierenden PZB-Planungsvorgaben, ist die Anordnung einer solchen GÜ 30 in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Die Überwachung durch eine solche GÜ 30 kann im Widerspruch zur zulässigen Geschwindigkeit stehen, weil die Triebfahrzeugführer:innen durch die Signalisierung keine Kenntnis darüber erhalten, und somit zu einer unerwarteten PZB-Zwangsbremsung führen. Diese GÜ 30 ist nur bei Halt gebietendem, gestörtem oder fehlendem Hauptsignal aktiv.

Bitte entnehmen Sie die noch existierenden GÜ-30-Einbauorte dem Anhang zu dieser Kund:inneninformation und unterrichten Sie Ihre Triebfahrzeugführer:innen. Eine Aufnahme dieser Informationen in das Streckenbuch ist geplant.