Abschluss der Koordinierung: Veröffentlichung der finalen Leitlinien des Geschäftsplans 2025 nach § 9 ERegG

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27. November 2025, 13:25 Uhr
Als Betreiber von Eisenbahnanlagen ist unser Geschäftsplan ein nach § 9 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) jährlich zu erstellender Bericht über die strategische Ausrichtung unseres Unternehmens in den kommenden Jahren. Der jährliche Erstellungsprozess muss in den Leitlinien der Koordinierung festgehalten werden. Vom 11. September 2025 bis 30. September 2025 hatten Sie als Zugangsberechtigte (ZB) die Möglichkeit, zum Entwurf der Leitlinien sowie zum Entwurf der Themenschwerpunkte für den Geschäftsplan 2025 Stellung zu nehmen.

Nach Prüfung der Rückmeldungen und mit Abschluss des Koordinierungsprozesses veröffentlichen wir nun die finalen Leitlinien. Diese finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Die Leitlinien zur Koordinierung des Geschäftsplans nach § 9 Absatz 1 des ERegG bilden den verbindlichen Rahmen für die Abstimmung des jährlich von uns zu erstellenden Berichts. Sie legen fest, welche Beteiligten in den Koordinierungsprozess einbezogen werden, wie der jährliche Ablauf gestaltet ist und welche Inhalte Gegenstand der Koordinierung sind. Ziel dieses Dialogs ist es, frühzeitig und transparent über die strategische Ausrichtung und die geplante Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur zu informieren, und Ihnen zugleich die Möglichkeit zu geben, Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung einzubringen, bzw. sich gem. § 9 Abs.1 Satz 4 ERegG zum Inhalt des Geschäftsplans zu äußern.