Artikel: Wahl der Abschlagsvariante für voraussichtlich geschuldetes Trassenentgelt
Eine Anpassung der Abschlagsvariante ab dem 01. Januar 2026 ist bis zum 15. Dezember 2025 möglich.
Auch in diesem Jahr besteht für Sie die Möglichkeit, zwischen der Abschlagsvariante Vorjahr und der Abschlagsvariante Vormonat für das voraussichtlich geschuldete Trassenentgelt zu wählen. Sie können sich über das Ticketsystem informieren, ob die entsprechenden Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.9.4.1 c) unserer Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2026 für die Abschlagsvariante Vorjahr vorliegen. Sofern keine entsprechende Anpassung bis zum 15. Dezember 2025 mithilfe des nebenstehenden Antrags vorgenommen wurde, findet die Abschlagsvariante Vormonat Anwendung.