Artikel: Verlängerung Stellungnahmefrist für verfristet konsultierte BKE im Kapazitätskonfliktmanagement für das Fahrplanjahr 2026
Im Rahmen der Anwendung des Annex VII im Kapazitätskonfliktmanagement verlängern wir die Stellungnahmefrist für Sie als Zugangsberechtigte (ZB) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) für nicht fristgemäß konsultierte baubedingte Kapazitätseinschränkungen (BKE) gem. Ril 402.0305 Abschnitt 10 (2) für das Fahrplanjahr 2026.
Im Rahmen der wöchentlichen Übergabe im Planungsparameter-Tool zu nicht fristgemäß konsultierten BKE im Kapazitätskonfliktmanagement 2026, wird die Frist zur Stellungnahme für Sie ab 15. Dezember 2025 dauerhaft von einem Arbeitstag auf drei Arbeitstage erhöht. Damit stellen wir sicher, dass Sie als betroffene ZB und EIU mehr Zeit zur Stellungnahme erhalten.