Veröffentlichung der INB 2027 sowie der Entgelte für Serviceeinrichtungen 2026 / 2027

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12. Dezember 2025, 15:31 Uhr
Die ab dem 13. Dezember 2026 geltenden Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2027 und die Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen der DB InfraGO AG für den Netzfahrplan 2026 / 2027 finden Sie ab dem 12. Dezember 2025 auf unserer Internetseite. Die Änderungen waren vom 14. August 2025 bis zum 15. September 2025 zur Stellungnahme auf unserer Webseite veröffentlicht.

Am 12. Dezember 2025 veröffentlichen wir die INB 2027 sowie die Liste der Entgelte für Serviceeinrichtungen (Anlagenpreissystem APS) für den Netzfahrplan 2026 / 2027. Die zum 13. Dezember 2026 in Kraft tretenden Nutzungsbedingungen und Liste der Entgelte sind unter nebenstehenden Links zu finden.

Mit den INB 2027 werden u.a. folgende inhaltliche Änderungen umgesetzt:

Umstellung auf TAF/TAP-TSI im Bereich Fahrplan:

  • Trassenanmeldungen können nur noch im Format TAF/TAP über das Trassenanmeldesystem pathOS abgegeben werden.
  • Im unterjährigen Baufahrplan werden die Produkte Feinplanungsergebnis (FPE) und Grobplanungsergebnis (GPE) eingeführt. Diese beiden Produkte ersetzen die Zusammenstellung der vertrieblichen Folgen (ZvF).
  • Der Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag (G-INV) wird ab dem Fahrplanjahr 2027 nicht mehr jährlich abgeschlossen. Es ist ein letztes Mal eine händische Zeichnung notwendig, anschließend ist der G-INV unbefristet bis zu einem Widerruf gültig. Die Verwaltung erfolgt über das Infraportal.
  • Die für den Fahrplan 2026 eingeführte verbindliche Pufferzeit wird auf weitere Strecken(-abschnitte) erweitert.
  • Die Pilotierung der Flexabfahrten wird in den Regelprozess überführt. Durch die Einführung soll die Betriebsqualität und Stabilität, durch die Verringerung von Verspätungsübertragungen und Zugfolgekonflikten verbessert werden.
  • Die Betriebserprobung „Digitaler Befehl“ wird in die Richtlinie 408 überführt.
  • Im Baufahrplan ersetzt die 4. Konsultationsphase die bislang bestehende Phase „Baumaßnahmen des Kapazitätskonfliktmanagements“. Neben der oben erwähnten Einführung von GPE und FPE ergeben sich weiter neue Prozesse in der unterjährigen Konsultation von baubedingten Kapazitätseinschränkungen in dieser Phase.

Folgende Regelwerke werden mit den INB 2027 angepasst:

Betrieblich-technisches Regelwerk:

  • Regelwerk 301 „Signalbuch“
  • Richtlinie 408 „Fahrdienstvorschrift“
  • Richtlinie 492.1001 „Eisenbahnfahrzeuge führen“
  • Richtlinie 420 „Betriebsleitstellen“

Netzzugangsrelevantes Regelwerk:

  • Richtlinie 402.0202 „Planungsprocedere, Trassenanmeldungen“
  • Richtlinie 402.0203 „Planungsprocedere, Aufgaben und Abläufe im Planungsprocedere für den Netzfahrplan“
  • Richtlinie 402.0305 „Baubedingte Fahrplanregelungen abstimmen und kommunizieren“
  • Technische Netzzugangsbedingungen (TNB)

Wir weisen darauf hin, dass diese Liste nur ein Auszug der Änderungen ist, die mit den INB 2027 in Kraft treten.

Alle Änderungen waren vom 14. August 2025 bis zum 15. September 2025 auf unserer Internetseite veröffentlicht und Zugangsberechtigte hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Am 1. Oktober 2025 wurden die geplanten Änderungen an die Bundesnetzagentur unterrichtet und ihnen wurde im Verfahren BK10-25-0639_Z nicht widersprochen.

Die beabsichtigten und unterrichteten Änderungen zu Rahmenverträgen wurden im Beschlusskammerverfahren zurückgenommen. Wir planen die Wiedereinführung von Rahmenverträgen zur Netzfahrplanperiode 2029. Eine entsprechende unterjährige Änderung der INB 2027 mit dem Zeitplan und den Eckpunkten eines weiterentwickelten Vergabemodells wird am 12. Dezember 2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt und zur Stellungnahme veröffentlicht.

Nähere Informationen finden Sie unter nebenstehendem Link.