Stellungnahmeverfahren zu unterjährigen Änderungen der INB 2027

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12. Dezember 2025, 15:30 Uhr
Zugangsberechtigte (ZB) haben von Freitag, 12. Dezember 2025 bis Montag, 12. Januar 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten unterjährigen Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2027 der DB InfraGO AG Stellung zu nehmen.

Wir veröffentlichen am Freitag, den 12. Dezember 2025, unterjährige Änderungen zu den INB 2027 auf unserer Internetseite.

Die Änderungen umfassen:

Rahmenverträge

Wir planen die Einführung von Rahmenverträgen zum Netzfahrplan 2029 auf der Grundlage eines weiterentwickelten Vergabemodells. Die beabsichtigte Änderung enthält unter anderem in Ziffer 3.3.1 den Zeitplan von dem ersten Schritt der Erstellung sowie Marktkonsultation von neuen Vergabevorschriften bis zur Festlegung von Bezugslinien im Rahmenvertrag und die Nennung der Eckpunkte eines weiterentwickelten Vergabemodells.

Die Änderungen werden zum 12. Dezember 2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).

Die aktuell gültigen INB 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

ZB haben bis zum 12. Januar 2026 die Möglichkeit, zu den beabsichtigten Änderungen Stellung zu nehmen.

Entsprechende Stellungnahmen bitten wir Sie per E-Mail an nachfolgende Adresse zu senden:

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com