Konsultation nach Abschnitt 10 der Richtlinie 402.0305 für das Fahrplanjahr 2026

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18. Dezember 2025, 17:10 Uhr
Wir führen im Nachgang zur 3. Konsultationsphase zum Fahrplanjahr 2026 eine Konsultation gemäß Abschnitt 10 der Richtlinie 402.0305 durch. Eine Stellungnahme ist bis 9. Januar 2026 möglich.

Im Nachgang zur 3. Konsultationsphase des Fahrplanjahres 2026 haben sich notwendige Anpassungen von baubedingten Kapazitätseinschränkungen (BKE) ergeben. Mögliche Vorgänger dieser BKE wurden Ihnen bereits in der Kommunikationsplattform Bau (KOMBau) mit „BKE entfällt oder verändert“ und einem Hinweistext in den entsprechenden Konsultationszeitpunkten der 3. Konsultationsphase kommuniziert.

Die zu konsultierenden Anpassungen der BKE erfolgen gemäß Abschnitt 10 Abs. 1 der Richtlinie 402.0305. Hierbei handelt es sich um BKE, die nicht bereits als Schattenmaßnahme mit der Kund:inneninformation vom 23. Oktober 2025 konsultiert wurden. 

Eine Übersicht der gesamten Anpassungen finden Sie im Planungsparameter-Tool (PlaTo).

Gemäß Abschnitt 10 Abs. 2 der Richtlinie 402.0305 konsultieren wir die Anpassungen von BKE mit Ihnen als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) oder weitere Zugangsberechtigte (ZB). 

Bis zum 9. Januar 2026 haben Sie die Möglichkeit, zu den einzelnen Anpassungen eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden Ihnen bis zum 23. Januar 2026 eine Rückmeldung geben. Beachten Sie dazu bitte auch die Bearbeitungshinweise in PlaTo.