Neuerungen im TPS 2026 nach erfolgter Genehmigung durch die BNetzA

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

18. Dezember 2025, 15:45 Uhr
Es ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Meldung unverschuldet ausgefallener Umläufe, den Trassenentgelten bei Baubetroffenheit durch eine Generalsanierungsmaßnahme und die Neuaufnahme der Verspätungsursache 10 als Mangel für die automatische Minderung.

Neuer Meldeprozess bei entgeltfreien umlaufbedingten Ausfällen

Gemäß Ziffer 5.6.3.3 der INB 2026  wird eine Umlauftrasse, die aufgrund von einer unverschuldet ausgefallenen Referenztrasse nicht durchgeführt werden kann, nicht mit einem Nichtstornierungsentgelt belegt. Voraussetzung hierfür ist, dass die beiden Trassen der Umlaufbeziehung dieselben Start- und Zielpunkte aufweisen und sich maximal um einen Tag unterscheiden (s. Ziffer 5.6.3.3 INB 2026).

Damit der Umlaufzug entgeltfrei gestellt werden kann, muss dieser mit der Referenztrasse verknüpft werden. Die Eingabe beider Trassen erfolgt in unserer Anwendung Rechnungsbahnhof.

Eine Kurzanleitung des Meldeprozesses finden Sie in nebenstehendem Download.

Trassenentgeltnachlass für baubetroffene Trassen aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme

Die geplante Entgeltregelung für baubetroffene Trassen aufgrund einer Generalsanierungsmaßnahme, über die wir bereits am 27. November 2025 mittels Kund:inneninformation informiert haben, wurde ebenfalls von der Bundesnetzagentur genehmigt.

Entgeltminderung bei nicht vertragsgemäßem Zustand – Automatische Minderung

Neuaufnahme der Verspätungsursache 10 (Fahrplanerstellung) in der INB-Ziffer 5.6.5.1.1. als Mangel für die automatische Minderung.